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Ihr Anwalt für Steuerrecht 

Rechtsanwalt Adolf Langer 

Streitige Verfahren mit Finanzbehörden, Steuerstrafverfahren und Instrumente wie die Selbstanzeige gehören zu der anspruchsvollen Rechtsmaterie Steuerrecht. Hier ist der engagierte und erfahrene Fachanwalt für Steuerrecht gefragt, der Sie auch durch komplexe Verfahren begleitet.

 

Vertrauen Sie der über 25jährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Langer in Steuersachen. Gleich, ob es um eine Selbstanzeige, einen fehlerhaften Steuerbescheid, Nachforderungen aus einer Betriebsprüfung oder um ein Steuerstrafverfahren geht - vereinbaren Sie zeitnah einen Termin in der Kanzlei Langer. Hier finden Sie auch Ihren kompetenten Rechtsanwalt bei steuerlichen Gestaltungen wie der Rechtsnachfolge in Ihrem Unternehmen.

Was ein Steuerfachanwalt für Sie tun kann

Das deutsche Steuerrecht gilt nicht umsonst als sehr komplex und kompliziert. Besonders als Unternehmer kennen Sie die vielen steuerlichen Fragen, die sich bereits im Alltag ergeben. Auch haben Sie sicher schon einmal die eine oder andere Auseinandersetzung mit Steuerbehörden erlebt. Da geht es um einen fehlerhaften Steuerbescheid, um von Ihnen geltend gemachte und nicht anerkannte Kostenpunkte oder um die hohen Nachforderungen nach einer Betriebsprüfung. Nicht jeder Rechtsanwalt beherrscht die komplexen steuerrechtlichen Fragen. Als Fachanwalt für Steuerrecht verfügt Rechtsanwalt Adolf Langer über große Erfahrung und vertiefte Kenntnisse in allen steuerrechtlichen Bereichen. Durch ständige Weiterbildung sind diese Kompetenzen immer auf dem neuesten Stand.

Die Kanzlei Langer und Ihre Leistungen

Herr Rechtsanwalt Langer vertritt Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten. Ebenso ist er Ihr Strafverteidiger, wenn steuerstrafrechtliche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden. Beratend und gestaltend wird er ebenso für Sie tätig. Viele steuerrechtliche Probleme lassen sich im Vorfeld verhindern, wenn Sie von Anfang an in der Gestaltung die richtigen Wege gehen. Auch kann es manchmal gegenüber Finanzbehörden schon hilfreich sein, mit dem Rechtsanwalt zu drohen.

 

Als Fachanwalt für Steuerrecht ist Rechtsanwalt Adolf Langer unter anderem für Sie da:

  • Bei Selbstanzeige
  • Im Vollstreckungsverfahren
  • Bei der Abwehr von Haftungsbescheiden
  • bei Nachzahlungsforderungen nach einer Betriebsprüfung

  • Bei Prüfung und Abwehr fehlerhafter Steuerbescheide

  • Bei Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen

  • Bei der Ausgestaltung der Steuererklärung

  • In Einspruchsverfahren beim Finanzamt

  • Bei Klagen vor dem Finanzgericht/Revisionssachen beim Bundesfinanzhof

  • Bei der Steuergestaltung

  • In Steuerstrafverfahren

  • In Haftungssachen von Geschäftsführern und Steuerberatern

  • (Einfuhr-) Umsatzsteuer und Zollrecht

Typische Streitigkeiten mit dem Finanzamt regeln

Bereits der steuerliche Alltag kann sehr fordernd sein. Denken Sie hier beispielsweise als Unternehmer an das hochkomplexe Umsatzsteuerrecht. Vielfach kommen Sie hier an rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden nicht vorbei, wenn etwa Steuerbescheide anders ausfallen als Ihr Steuerberater vorgesehen hat. Hier ist der Fachanwalt für Steuerrecht aufgrund seiner juristischen Ausrichtung bei Streitigkeiten noch einmal mehr spezialisiert als der Steuerberater. Sie müssen fehlerhafte Steuerbescheide oder nachteilige Entscheidungen nach einer Betriebsprüfung nicht einfach hinnehmen. Rechtsanwalt Langer berät Sie umfassend und prüft mit Ihnen gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten, sich gegen Entscheidungen der Finanzbehörden durchzusetzen.

Die Selbstanzeige

Mit der Selbstanzeige bietet der Steuerrecht eine sonst im Strafrecht kaum bekannte Möglichkeit, im Vorfeld von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden. Sie müssen allerdings dazu selbst aktiv werden und Sie müssen vor allem rechtzeitig aktiv werden. Könnte eine Selbstanzeige für Sie in Betracht kommen, sollten Sie unverzüglich das Gespräch mit der Kanzlei Langer suchen. Hier gilt es, schnell zu handeln und dabei dennoch umsichtig zu verfahren. Wie in kaum einem anderen strafrechtlichen Bereich kommt es im Steuerstrafrecht auf eine taktisch und strategisch kluge Vorgehensweise an. Die Selbstanzeige kann ein Mittel sein, eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie gegen mögliche strafrechtliche Vorwürfe zu entwickeln.

Steuerfahndung und Steuerstrafrecht

Zu Recht empfinden die meisten Betroffenen Steuerfahndungsmaßnahmen als sehr belastend. Steuerfahnder verfügen über umfassende Befugnisse und Eingriffsrechte. Entsprechende Maßnahmen brechen deshalb immer intensiv in private und geschäftliche Räume ein. Als Betroffener ist man hier geneigt, vorschnell die eine oder andere Aussage zu machen. Denken Sie immer daran, dass Steuerrecht und Steuerstrafrecht komplexe Rechtsfragen aufwerfen. Bleiben Sie deshalb auch im Angesicht von Steuerfahndungsmaßnahmen zunächst ruhig und machen Sie keine Aussagen, ohne sich vorher mit einem Rechtsanwalt besprochen zu haben. Für das gesamte Steuerstrafrecht gilt, dass die möglichst rechtzeitige Einschaltung eines Steuerstrafverteidigers hilfreich dafür ist, das Verfahren unter Umständen frühzeitig zu beenden. Vor allem ist es wichtig, dass sich der beteiligte Fachanwalt für Steuerrecht zunächst einmal einen Überblick über die Sachlage durch Akteneinsicht verschafft. Auch ist immer zu prüfen, ob nicht eine bereits vorliegende Selbstanzeige als persönlicher Strafaufhebungsgrund greift oder ob teilweise noch eine Selbstanzeige infrage kommt. Suchen Sie deshalb in Steuerstrafverfahren und bei Steuerfahndungsmaßnahmen unverzüglich den Kontakt zu einer Kanzlei für Steuerrecht.

Steuergestaltung

Oft wird unterschätzt, welche große Bedeutung Steuergestaltung im Steuerrecht hat. Beispielsweise haben der Generationsübergang und die Firmennachfolge eine komplexe steuerrechtliche Seite. Die steuerrechtlichen Fragen gehören deshalb zwingend in die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge. Hier gibt es Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise zum Erbrecht. Der Fachanwalt für Steuerrecht ist in diesen Fragen Ihr erster Ansprechpartner, weil er als spezialisierter Rechtsanwalt alle maßgeblichen Aspekte beim Generationenübergang in Unternehmen beachten wird. Auch, wenn Sie beispielsweise über eine Vermögensnachfolge in Form einer Stiftung nachdenken, sind Sie in der Kanzlei für Steuerrecht richtig. Planen Sie für Konzepte und Gestaltungen in diesem Bereich genügend Zeit ein. Ein perfekt durchdachter Generationenübergang in einem Unternehmen kann durchaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Es ist deshalb zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig mit Ihrem Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung zu setzen.

Organ- und Geschäftsführerhaftung

Nicht immer sind sich Organe wie Geschäftsführer in Unternehmen bewusst, in welchem großen Umfang sie persönlich für bestimmte Fehlleistungen haften können. Als kompetenter und erfahrener rechtsanwaltlicher Ansprechpartner begleitet Sie Steuerfachanwalt Langer auch durch diese komplexen Rechtsfragen. Suchen Sie in Haftungsfällen ähnlich wie im Steuerstrafrecht möglichst früh das Gespräch mit einem Fachanwalt für Steuerrecht. Auch als Steuerberater ist die Kanzlei Langer Ihre Anlaufstelle, wenn Ihnen Haftungsansprüche drohen.

In München finden Sie Ihren Fachanwalt für Steuerrecht. Freuen Sie sich über eine zeitnahe Terminierung in der Kanzlei Langer und eine Rundumbetreuung in Steuersachen. Ob Selbstanzeige oder Streitigkeiten im steuerlichen Alltag, ob Gestaltung oder Haftungsfragen - machen Sie am besten noch heute einen Termin aus.