Streitige Verfahren mit Finanzbehörden, Steuerstrafverfahren und Instrumente wie die Selbstanzeige gehören zu der anspruchsvollen Rechtsmaterie Steuerrecht. Hier ist der engagierte und erfahrene Fachanwalt für Steuerrecht gefragt, der Sie auch durch komplexe Verfahren begleitet.
Vertrauen Sie der über 25jährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Langer in Steuersachen. Gleich, ob es um eine Selbstanzeige, einen fehlerhaften Steuerbescheid, Nachforderungen aus einer Betriebsprüfung oder um ein Steuerstrafverfahren geht - vereinbaren Sie zeitnah einen Termin in der Kanzlei Langer. Hier finden Sie auch Ihren kompetenten Rechtsanwalt bei steuerlichen Gestaltungen wie der Rechtsnachfolge in Ihrem Unternehmen.
Das deutsche Steuerrecht gilt nicht umsonst als sehr komplex und kompliziert. Besonders als Unternehmer kennen Sie die vielen steuerlichen Fragen, die sich bereits im Alltag ergeben. Auch haben Sie sicher schon einmal die eine oder andere Auseinandersetzung mit Steuerbehörden erlebt. Da geht es um einen fehlerhaften Steuerbescheid, um von Ihnen geltend gemachte und nicht anerkannte Kostenpunkte oder um die hohen Nachforderungen nach einer Betriebsprüfung. Nicht jeder Rechtsanwalt beherrscht die komplexen steuerrechtlichen Fragen. Als Fachanwalt für Steuerrecht verfügt Rechtsanwalt Adolf Langer über große Erfahrung und vertiefte Kenntnisse in allen steuerrechtlichen Bereichen. Durch ständige Weiterbildung sind diese Kompetenzen immer auf dem neuesten Stand.
bei Nachzahlungsforderungen nach einer Betriebsprüfung
Bei Prüfung und Abwehr fehlerhafter Steuerbescheide
Bei Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen
Bei der Ausgestaltung der Steuererklärung
In Einspruchsverfahren beim Finanzamt
Bei Klagen vor dem Finanzgericht/Revisionssachen beim Bundesfinanzhof
Bei der Steuergestaltung
In Steuerstrafverfahren
In Haftungssachen von Geschäftsführern und Steuerberatern
Bereits der steuerliche Alltag kann sehr fordernd sein. Denken Sie hier beispielsweise als Unternehmer an das hochkomplexe Umsatzsteuerrecht. Vielfach kommen Sie hier an rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden nicht vorbei, wenn etwa Steuerbescheide anders ausfallen als Ihr Steuerberater vorgesehen hat. Hier ist der Fachanwalt für Steuerrecht aufgrund seiner juristischen Ausrichtung bei Streitigkeiten noch einmal mehr spezialisiert als der Steuerberater. Sie müssen fehlerhafte Steuerbescheide oder nachteilige Entscheidungen nach einer Betriebsprüfung nicht einfach hinnehmen. Rechtsanwalt Langer berät Sie umfassend und prüft mit Ihnen gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten, sich gegen Entscheidungen der Finanzbehörden durchzusetzen.
Zu Recht empfinden die meisten Betroffenen Steuerfahndungsmaßnahmen als sehr belastend. Steuerfahnder verfügen über umfassende Befugnisse und Eingriffsrechte. Entsprechende Maßnahmen brechen deshalb immer intensiv in private und geschäftliche Räume ein. Als Betroffener ist man hier geneigt, vorschnell die eine oder andere Aussage zu machen. Denken Sie immer daran, dass Steuerrecht und Steuerstrafrecht komplexe Rechtsfragen aufwerfen. Bleiben Sie deshalb auch im Angesicht von Steuerfahndungsmaßnahmen zunächst ruhig und machen Sie keine Aussagen, ohne sich vorher mit einem Rechtsanwalt besprochen zu haben. Für das gesamte Steuerstrafrecht gilt, dass die möglichst rechtzeitige Einschaltung eines Steuerstrafverteidigers hilfreich dafür ist, das Verfahren unter Umständen frühzeitig zu beenden. Vor allem ist es wichtig, dass sich der beteiligte Fachanwalt für Steuerrecht zunächst einmal einen Überblick über die Sachlage durch Akteneinsicht verschafft. Auch ist immer zu prüfen, ob nicht eine bereits vorliegende Selbstanzeige als persönlicher Strafaufhebungsgrund greift oder ob teilweise noch eine Selbstanzeige infrage kommt. Suchen Sie deshalb in Steuerstrafverfahren und bei Steuerfahndungsmaßnahmen unverzüglich den Kontakt zu einer Kanzlei für Steuerrecht.
Nicht immer sind sich Organe wie Geschäftsführer in Unternehmen bewusst, in welchem großen Umfang sie persönlich für bestimmte Fehlleistungen haften können. Als kompetenter und erfahrener rechtsanwaltlicher Ansprechpartner begleitet Sie Steuerfachanwalt Langer auch durch diese komplexen Rechtsfragen. Suchen Sie in Haftungsfällen ähnlich wie im Steuerstrafrecht möglichst früh das Gespräch mit einem Fachanwalt für Steuerrecht. Auch als Steuerberater ist die Kanzlei Langer Ihre Anlaufstelle, wenn Ihnen Haftungsansprüche drohen.