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ZERTIFIZIERTER BERATER
FÜR STEUERSTRAFRECHT (DAA)

Kanzlei Adolf Langer
Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafverfahren ist ein spezialisierter Rechtsanwalt gefragt. Hier steht Ihnen der Fachanwalt für Steuerrecht Adolf Langer auch als versierter Anwalt für Steuerstrafrecht zur Verfügung.

 

Werden steuerstrafrechtliche Vorwürfe gegen Sie erhoben, ist fachanwaltliche Unterstützung gefragt. Je frühzeitiger Sie einen Anwalt für Steuerstrafrecht einschalten, desto besser kann er Ihre Interessen vertreten. Selbst, wenn Sie bisher nur den Verdacht haben, Ihnen könnte ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder anderer strafrechtlicher Vorwürfe drohen, schalten Sie den Anwalt für Steuerstrafrecht ein. Rechtsanwalt Adolf Langer verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im gesamten Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Erfahrung verbindet sich hiermit fachanwaltlicher Kompetenz. Gute Voraussetzungen dafür, Ihre Interessen in sämtlichen Phasen des Steuerstrafverfahrens engagiert und umsichtig zu vertreten. Vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin.

Das Steuerstrafrecht

Steuerrecht ist eine sehr komplexe Rechtsmaterie. Es gibt viele Ausnahmen zu festgesetzten Regelungen. Oft ohne es zu wollen, überschreitet man hier manchmal eine rechtliche Grenze. Das gilt beispielsweise in so komplexen Bereichen des Steuerrechts wie im Umsatzsteuerrecht. Schnell steht dann ein Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Derartige Entwicklungen können sich auch in Verbindung mit einer Außenprüfung ergeben. Da im Steuerstrafrecht sehr nachteilige Sanktionen drohen, sollten Sie frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht einschalten. Das gilt insbesondere auch, wenn Steuerfahndungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet werden.

Die Steuerfahndung

Steuerfahnder bilden einen besonderen organisatorischen Teil der Finanzbehörden. Ihre Befugnisse reichen weit, um Besteuerungsgrundlagen zu bestimmen, Betrugsfälle aufzudecken und insgesamt umfassend in Steuerfragen zu ermitteln. Für die meisten Betroffenen erfolgt die Berührung mit der Steuerfahndung unerwartet. Aufgrund der Komplexität steuerlicher Sachverhalte auch im Steuerstrafverfahren, ist es ratsam, ohne einen Anwalt für Steuerstrafrecht bei Steuerfahndungsmaßnahmen keine Aussagen zur Sache zu machen. Ziehen Sie den Rechtsanwalt möglichst unverzüglich hinzu, wenn Sie von Steuerfahndungsmaßnahmen überzogen werden. Ohne vorherige Akteneinsicht über den Anwalt und kompetente Beratung können Ihnen unbedachte Äußerungen in der Sache schaden.

Typische Problemstellungen im Steuerstrafverfahren

Der bekannteste steuerstrafrechtliche Tatbestand ist die Steuerhinterziehung. Es zählen weitere Tatbestände zu den Steuerstraftaten. Daneben gibt es noch die Steuerordnungswidrigkeiten wie beispielsweise die Steuerverkürzung. Steuerstrafrechtliche Normen finden sich nicht nur in der Abgabenordnung, sondern beispielsweise auch im Umsatzsteuerrecht. Rund um Steuerstrafverfahrenentstehen in der Regel viele Detailfragen. Zum Beispiel spielt die Selbstanzeige eine wichtige Rolle. Hier ist es vor allem maßgeblich, festzustellen, ob und in welcher Form noch eine Selbstanzeige möglich ist. Die Selbstanzeige wirkt strafbefreiend. Es handelt sich dabei um einen besonderen persönlichen Strafaufhebungsgrund, den es unter der Bezeichnung Selbstanzeige nur im Steuerstrafverfahren gibt. Mit der Selbstanzeige lässt sich zwar nicht der Vorwurf etwa der Steuerhinterziehung beseitigen, sehr wohl aber die Strafe. Zumindest wirkt auch eine "verunglückte" Selbstanzeige in vielen Fällen strafmildernd. Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht wird Sie in allen diesen Fragen umfassend beraten, um mit Ihnen eine Strategie für Ihre Verteidigung zu entwickeln.

Tun und Unterlassen

Vielen Steuerpflichtigen ist nicht bewusst, dass sie einen steuerrechtlichen Straftatbestand die Steuerhinterziehung nicht nur durch aktives Tun verwirklichen können. Hier kommt auch ein rechtswidriges Unterlassen in Betracht. Es bestehen manchmal Zweifel zu den steuerrechtlichen Pflichten beispielsweise bei der Abgabe von bestimmten Erklärungen. Sind Sie sich unsicher in diesen Fragen, ist der Anwalt für Steuerstrafrecht ebenfalls Ihr erster Ansprechpartner. Wenden Sie sich auch in diesen Fällen frühzeitig an ihn, damit es nicht zur Einleitung von Steuerstrafverfahren kommt oder bereits aufgenommene Ermittlungen schnell wieder eingestellt werden.

Die Verjährung im Steuerstrafverfahren

Vielfach nehmen Steuerpflichtige an, mögliche Ansprüche im Steuerstrafrecht wären bereits verjährt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass im Steuerstrafverfahren lange Verjährungsfristen zwischen fünf und zehn Jahren gelten. Insbesondere bei der Steuerhinterziehung müssen Sie mit der zehnjährigen Verjährungsfrist rechnen. Einzelheiten klärt Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht gern für Ihren persönlichen Fall mit Ihnen.

Nehmen Sie mögliche Vorwürfe wegen Steuerbetrug nicht zu leicht. Das Steuerstrafverfahren kennt Geld- und Freiheitsstrafen. Steuerliche Versäumnisse können schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Auf der anderen Seite erlaubt die Komplexität des Steuerrechts häufig verschiedene Sichtweisen auf steuerliche Sachverhalte. Zögern Sie deshalb nicht, Ihren Anwalt für Steuerstrafrecht zu kontaktieren. In der Kanzlei Langer stehen Ihnen auch kurzfristig an dem Kanzleistandort in München Termine zur Verfügung. Sie finden bei uns umfassende Beratung und engagierte Vertretung bei Steuerhinterziehung und anderen steuerstrafrechtlich relevanten Sachverhalten.