Unternehmen sowie Privatpersonen können jederzeit in das Visier der Steuerfahndung gelangen. Das kann im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung oder durch Hinweise Dritter passieren. Gerne leitet die Steuerfahndungsbehörde bei entsprechender Substanz dann ein Steuerstrafverfahren ein und viele Menschen sind schneller als gedacht einem Vorwurf ausgesetzt.
Wird Ihnen ein steuerstrafrechtliches Delikt zur Last gelegt, ist eine umfangreiche Beratung gefragt. Nicht viele Kanzleien sind so wie wir auf Steuerstrafrecht spezialisiert und besitzen genug Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet.
Die Steuerkanzlei Adolf Langer unterstützt Sie gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung in allen Steuerdelikten. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Ausfertigung einer strafbefreienden Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung.
Ob bereits im Ermittlungsverfahren oder im Gerichtverfahren, Steuerstrafverteidigung benötigt ein gewisses Maß an selbstbewusster Durchsetzungsstärke und Fingerspitzengefühl. Zudem braucht man in jedem Fall aktuelle Kenntnisse in der hochkomplexen Materie des Steuerrechts.
Mit Rechtsanwalt Adolf Langer können Sie sich auf Erfahrung von über 25 Jahren stützen, die seine vielen Mandanten schätzen.
Als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) gibt er alle wichtigen Fakten und Grundlagen an Sie weiter, sodass Sie in einem Steuerstrafverfahren ein bestmögliches und faires Ergebnis erzielen.
Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei der Steuerkanzlei Adolf Langer.